Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pickbox24 ist eine Marke der Cardedge AG

AGB der Cardedge AG (Stand 08.2020)

1 VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Cardedge AG (nachfolgend „Cardedge“) kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Cardedge zustande.
Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen und sind nur verbindlich, wenn Cardedge diese schriftlich bestätigt.
Einwände zur Auftragsbestätigung sind Cardedge innert 2 Tagen ab Versand schriftlich mitzuteilen. Liegen zwischen Auftragsbestätigung und Liefertermin weniger als 10 Tage, müssen die Einwände mindestens 5 Tage vor dem Liefertermin Cardedge bekannt sein.
Angebote von Cardedge sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften oder Lieferbarkeit dar.
Die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen durch Cardedge erfolgt ausschliesslich unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die Cardedge nicht unterschriftlich anerkannt hat, sind nicht verbindlich.

2 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise sind netto exklusive Mehrwertsteuer. Versand- und Transportkosten gehen zulasten des Kunden, wobei ein Mindestbetrag von CHF 15.00 pro Lieferung erhoben wird.
Die Rechnungen von Cardedge sind netto innert 30 Tagen zur Zahlung fällig. Unvollständige Bezahlungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von CHF 100.00 nachbelastet.
Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder einer Akontozahlung in Verzug, kann Cardedge weitere Lieferungen zurückstellen sowie vom Kunden zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel/Dokumente zurückbehalten. Ist die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht abzuschätzen, kann Cardedge Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises verlangen. Daraus folgende Lieferverzögerungen und Kosten sind vom Kunden zu verantworten.
Bei Zahlungsverzug, der ohne weitere Mitteilung am 31. Tag nach Eingang der Rechnung beim Kunden eintritt, belastet Cardedge einen Verzugszins von 10% p.a. sowie eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.00.
Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung von Cardedge verrechnet werden. Die Rechnungen sind zur Zahlung fällig, auch wenn der Kunde Mängel rügt.

3 EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Cardedge. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr gegen Bezahlung bzw.
Eigentumsvorbehalt veräussern, tritt damit jedoch explizit auch die Forderungen gegen Dritte an Cardedge zur Sicherung des Kaufpreises ab. Cardedge gewährt dem Kunden in diesem Falle eine widerrufbare Einzugsermächtigung.

4 LIEFERUNG VOM KUNDEN
4.1 ARBEITSUNTERLAGEN

Der Kunde bleibt Eigentümer von allen von ihm angelieferten oder auf seine Rechnung hergestellten Unterlagen, die für die Herstellung der Produkte verwendet werden. Sämtliche auf Kosten von Cardedge hergestellten Unterlagen bleiben im Eigentum von Cardedge.
Die Arbeitsunterlagen müssen fristgerecht und gemäss der Spezifikation von Cardedge eintreffen. Lieferverzögerungen oder Mehrkosten wegen verspäteter oder nicht konformer Lieferung an Cardedge sind vom Kunden zu verantworten.
Der Kunde hat von allen Unterlagen, die er Cardedge für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung stellt, eine Sicherheitskopie zu behalten. Cardedge trifft keine Pflicht zur Aufbewahrung von Produktionsunterlagen. Wünscht dies der Kunde im Hinblick auf eine Nachbestellung, ist dies eine Gefälligkeit von Cardedge auf Gefahr des Kunden. Cardedge kann dem Kunden die Arbeitsunterlagen jederzeit retournieren. Sämtliche Produktionsmaster werden 6 Monate nach der Auslieferung des Auftrages vernichtet.

5 LIEFERUNG AN DEN KUNDEN
5.1 PRÜFPFLICHT

Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Auftragsbestätigung als auch Kontrolldokumente von Cardedge unverzüglich zu überprüfen und Fehler mit den entsprechenden Korrekturanweisungen sofort schriftlich zu melden. Verzichtet der Kunde auf die Qualitätskontrolle oder auf eine schriftliche Korrekturanweisung oder erteilt er die Korrekturanweisung fehlerhaft, muss er dies alleine verantworten.

5.2 LIEFERTERMIN
Cardedge ist bestrebt, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Diese bleiben jedoch insofern unverbindlich, als eine Verspätung in der
Ablieferung dem Kunden weder Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf Ersatz für direkten oder indirekten Schaden gibt. Bei Lieferverzug hat der Kunde Cardedge eine Nachfrist einzuräumen. Falls er bei unbenutztem Ablauf der Nachfrist die Annahme von Leistungen verweigern will, hat er dies Cardedge vorgängig schriftlich mitzuteilen. Cardedge ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Für bereits erfolgte Teillieferungen gilt die Leistung von Cardedge als erfüllt. Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen oder das Gut zur Fabrikation durch den Kunden verspätet, so verspätet sich die Auslieferung mindestens um den gleichen Zeitraum.
Liefertermine und Lieferungen wirken und gelten Ex Works (Incoterms 2000). Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden nach freier Wahl von Cardedge ab ihrem Domizil oder Herstellungsort der Waren an die vom Kunden genannte Adresse per Post, per Kurier oder auf eine andere von Cardedge gewählte Art. Allfällige Transportschäden sind sofort nach Feststellung vom Kunden beim Transportunternehmen schriftlich zu melden, unter gleichzeitiger Information von Cardedge.
Cardedge hat das Recht, an den Kunden gelieferte Waren mit der eigenen Firmenbezeichnung zu versehen.

5.3 MÄNGELRÜGE
Der Kunde hat die von Cardedge erbrachten Leistungen innert fünf Tagen nach Lieferung zu prüfen und umgehend schriftlich zu rügen, falls er Rechte aus mangelhafter Vertragserfüllung ableiten will. Der Auftrag gilt in jedem Falle im Umfang bereits realisierter und verwendbarer Teilleistungen als erfüllt.

5.4 GARANTIE
Cardedge leistet während 3 Monaten ab Lieferung Gewähr für die vereinbarten Eigenschaften der Ware gemäss Auftragsbestätigung. Mangelhafte Ware wird von Cardedge ersetzt oder repariert. Cardedge kann anstelle von Reparatur oder Ersatz nach eigenem Ermessen eine der Wertminderung entsprechende Preisreduktion gewähren. Leistet der Hersteller der Ware eine Garantie, so kann Cardedge im Falle mangelhafter Lieferung ihre Ansprüche gegenüber dem Hersteller der Ware an den Kunden abtreten.
Verarbeitet Cardedge Material des Kunden, leistet Cardedge Gewähr für die einwandfreie Verarbeitung. Für die Mängelfreiheit und Eignung des von Cardedge zu verarbeitenden Materials ist alleine der Kunde verantwortlich. Er ist verpflichtet, spezielle Instruktionen bezüglich Behandlung, Verarbeitung usw. vor Auftragsvergabe zu erteilen.
Sind Mängelfreiheit oder Eignung nicht gegeben, haftet allein der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden. 

6 HAFTUNG
Cardedge haftet für Verlust oder Schaden an vom Kunden zur Verfügung gestellten Waren nur für vorsätzliches Handeln.
Die Haftung von Cardedge für die Lieferung mangelhafter Ware ist – unter Ausschluss aller weiteren Rechtsbehelfe des Kunden – auf die vorstehenden Garantieleistungen, höchstens aber auf den Kaufpreis der Ware, begrenzt. Cardedge haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, namentlich Gewinneinbussen oder höhere Einkaufskosten, welche sich aus der Lieferung mangelhafter Ware oder aus verspäteter Lieferung ergeben können.

Wird von einem Dritten ein Recht geltend gemacht, das den Kunden zur Schadloshaltung von Cardedge verpflichtet, so hat der Kunde auf ergangene Streitverkündung Cardedge im Prozess beizustehen oder auf Wunsch von Cardedge vollständig zu vertreten. Bei erfolgter Streitverkündung wirkt ein ungünstiges Ergebnis des Prozesses auch gegen den Kunden.
Der Kunde stellt Cardedge frei von allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Einrichtungen zur Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche (wie z.B. Verwertungsgesellschaften im In- und Ausland, SUISA etc.), die durch die Vervielfältigung, Versendung oder Auslieferung auf Grundlage der Bestellung ausgelöst werden können. Der Kunde entschädigt Cardedge für alle Schäden, die in diesem Zusammenhang entstehen können.

7 ABTRETUNGSVERBOT
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen ohne vorgängige Zustimmung der anderen Partei nicht auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen davon ist die Ermächtigung von Cardedge, für die Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag Dritte beizuziehen, wobei Cardedge dem Kunden gegenüber für die vertragsgemässe Erbringung der Leistungen verantwortlich bleibt.

8 GEISTIGES EIGENTUM
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum an allen im Rahmen des Auftrags von Cardedge geschaffenen Arbeitsergebnissen bei Cardedge verbleibt.
Ohne ausdrückliches Einverständnis von Cardedge dürfen keinerlei Änderungen an den Arbeitsergebnissen vorgenommen werden.
Sämtliche Entwürfe, Vorschläge, Skizzen und ausdrücklich alle vom Kunden nicht gewählten Varianten bleiben im Besitz und Eigentum von Cardedge und dürfen vom Kunden nicht ohne vorgängig von Cardedge erteilter schriftlicher Einwilligung verwendet werden. Dies gilt auch für alle designrelevanten Gestaltungen von nicht gewählten Varianten, insbesondere auftragsbezogen gestaltete Formen, Farben, Schriften und deren Kombinationen.
Mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises erwirbt der Kunde das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn durch Cardedge im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen. Jede weitergehende Nutzung (z.B. Adaption für weitere Anwendungen), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, darf nur nach vorgängiger schriftlicher Erlaubnis durch Cardedge erfolgen.

9 GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ
Der Kunde verpflichtet sich, über die vereinbarten Vertragskonditionen (insbesondere die Preise) Stillschweigen zu bewahren.
Cardedge verpflichtet sich und allenfalls beauftragte Dritte, über alle im Zusammenhang mit ihren Leistungen in Erfahrung gebrachten Informationen aus dem Einflussbereich ihrer Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren.
Die Tätigkeit für einen Kunden kann Cardedge zu Werbezwecken in eigenen Publikationen (online, print) oder in Publikationen Dritter veröffentlichen.

10 GÜLTIGKEIT VON VERTRAGSBESTIMMUNGEN
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Cardedge als ungültig oder nicht durchführbar erweisen, wird nicht das ganze Vertragsverhältnis ungültig, sondern die betreffenden Bestimmungen sind sinngerecht durch rechtsgültige zu ersetzen.

11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Der Vertrag zwischen dem Kunden und Cardedge untersteht dem Schweizer Recht. Bei Warenlieferungen ins Ausland wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufsrecht) ausdrücklich wegbedungen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zürich.